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nach den Voraussetzungen des § 20 Sozialgesetzbuch
Abs. 1 u. 2 SGBV Aquafitness-Instuktor Die Aquafitness erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Auch die Krankenkassen zahlen ihren Mitgliedern teilweise die Teilnahme an Aquafitness-Kursen, wenn der Kursleiter eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlichen anerkannten Beruf aus dem Bereich Bewegung hat und eine Zusatzqualifikation Aquafitness vorweisen kann. Diese Zusatzqualifikation wird in diesem Kurs praxisorientiert vermittelt. Inhalt: Babyschwimmtrainer Babyschwimmkurse erfreuen sich bei Babys und Eltern gleichermaßen wachsender Beliebtheit. Dieser zweitägige Kurs vermittelt alles Notwendige, um solche Kurse kompetent und sicher anzuleiten. Inhalte: - Grundlagen der kindlichen
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Referenten: Ausbildung möglich für: PhysiotherapeutIn, MasseurIn, SchwimmeisterIn usw. |
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