Ausbildung nach den Voraussetzungen des § 20 Sozialgesetzbuch Abs. 1 u. 2 SGBV (auf Anfrage)
Aquafitness-Instruktor
Die Aquafitness erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Auch die Krankenkassen zahlen ihren Mitgliedern teilweise die Teilnahme an Aquafitness-Kursen, wenn der Kursleiter eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlichen anerkannten Beruf aus dem Bereich Bewegung hat und eine Zusatzqualifikation Aquafitness vorweisen kann.
Diese Zusatzqualifikation wird in diesem Kurs praxisorientiert vermittelt.
Babyschwimmtrainer
Babyschwimmkurse erfreuen sich bei Babys und Eltern gleichermaßen wachsender Beliebtheit. Dieser zweitägige Kurs vermittelt alles Notwendige, um solche Kurse kompetent und sicher anzuleiten.
Der Kurs schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
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